Artenschutz-Übereinkommen
Eingeladen hatte die unter dem Dach der Vereinten Nationen tätige „Bonner Konvention“ mit Sekretariats-Sitz im Bonner UN-Gebäude. Dieses Artenschutz-Übereinkommen schützt Tiere, die regelmäßig zwischen Fortpflanzungs und Nahrungsgebieten bedeutende Strecken zurücklegen und dabei Staatsgrenzen überqueren zum Beispiel wandernde Wale und Haie, Störche und Kraniche, Meeresschildkröten oder Störe. Die Zeichnung der Vereinbarungen zum Schutz der Haie ist Teil der Strategie der Bundesregierung, sich bei allen relevanten internationalen Foren für den Schutz gefährdeter Haiarten einzusetzen.
Hai-Memorandum
Beim Schutz von Walen, Zugvögeln und Haien sind auch deutsche Arten betroffen. So dient das Hai-Memorandum auch dem Schutz des bis über zehn Meter großen Riesenhais, der bisweilen an Helgoland vorbeizieht, sowie den in der Nordsee ebenfalls vorkommenden, fast ausgestorbenen Dorn- und Heringshaien.
Von deutscher Seite wurde in Bergen ein Resolutionsvorschlag zum Schutz von Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm über die Europäische Union in die Konferenz eingebracht und von der Konferenz angenommen. In der Nordsee aber auch in anderen Meeren entsteht Lärm unter anderem durch das Rammen von Fundamenten für Windkraftanlagen in den Meeresboden sowie durch Schiffsverkehr. Das Hörvermögen der Wale und Delfine wird hierbei gefährdet. Der deutsche EU-Vorschlag, der der Weltgemeinschaft den Einsatz lärmmindernder Techniken empfiehlt, erhielt von allen Seiten Zustimmung. Mehr Infos findet ihr auf www.cms.int