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Aktuell: Bundesregierung plant Gutscheinlösung für Reiseveranstalter

Die Corona-Krise hat die Tourismusbranche schwer erwischt. Uns erreichten etliche Hilfeaufrufe von Reiseveranstaltern, die ihre Kunden dazu aufriefen, ihre gebuchten Reisen nicht zu stornieren, sondern entweder umzubuchen oder einen Reisegutschein zu akzeptieren. Die Krise trifft insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.

Warum Stornierungen nicht die Lösung sind

Was bedeutet eine Stornierung für einen Tauchreiseveranstalter eigentlich genau? Anders als in anderen Branchen gibt es nicht nur von einem auf den anderen Tag keine Einnahmen mehr, sondern zugleich Mehrkosten und Rückzahlungsansprüche, die die Liquidität von heute auf morgen entziehen. Denn bis ein Reisender im Zielgebiet eintrifft, haben bereits viele Beteiligte ihre Arbeit getan und ihren „Lohn“ erhalten. Das kann keine Firma stemmen! Deshalb gab es unter anderem vom AER e.V, der Interessensvertretung selbstständiger Reisebüros, einen dringenden Forderungskatalog an die Bundesregierung.

Plan der Bundesregierung

Am heutigen Donnerstag den 2. April 2020 hat die Bundesregierung sich nun auf eine Gutscheinlösung für Reisekunden geeinigt. Beschlossen wurde folgendes: Touristen erhalten für abgesagte Reisen keine Rückzahlung, sondern eine Gutschrift. Neben Deutschland pochen auch weitere EU-Mitgliedsstaaten auf diese Lösung. Jetzt muss nur noch die EU-Kommisson zustimmen.

Weiterhin müssen diese Reisegutscheine bis Ende 2021 befristet sein, und gelten für alle Tickets, die vor dem 08. März 2020 gekauft wurden. Wenn der Kunde den Gutschein nicht bis Ende 2021 einlöst, muss der Reiseveranstalter ihm den Wert erstatten. Allerdings sind sogenannte Härtefallklauseln geplant, wenn ein Gutschein bei einem Kunden aufgrund seiner finanziellen Situation nicht zumutbar ist.

Der verbraucherpolitische Sprecher Jan-Marco Luczak der Union stimmte dieser Entscheidung zu: „Ziel ist, insbesondere die kleinen und mittleren Reiseveranstalter und Reisebüros vor dem wirtschaftlichen Aus zu retten“, so Luczak. „Unabdingbar sei, den Wert der Gutscheine durch Staatsbürgschaften abzusichern.“ Tourismuspolitiker Markus Tressel von den Grünen lehnte dieses Modell ab.

Gutachten verdeutlicht die Dramatik

Ein Gutachten des Deutschen Reiseverbandes wies die Bundesregierung auf folgendes hin: „Kommt es nicht zur Gutscheinregelung, müssten die Reiseveranstalter in den kommenden Wochen mindestens 3,5 Milliarden Euro auszahlen! Der Zahlungsanspruch der Verbraucher gegenüber Reiseveranstaltern übertrifft bei weitem die vorhandene Liquidität“, heißt es in dem Gutachten und weiter: „Es droht ein Zusammenbruch der gesamten Reisebranche!“