Zwei Haie – vier mögliche Faktoren
Nach der derzeitigen Datenlage gehen die Experten von zwei Hai-Arten aus, die bei den Unfällen beteiligt waren: ein Weißspitzen-Hochsee und ein Makohai. Zudem nennt das Expertenteam folgende Faktoren, die zu einem veränderten Verhalten der Haie und damit den Haiangriffen beigetragen haben:
- illegale Tierkadaverentsorgung in umliegenden Meeresbereichen
- Überfischung und die damit verbundene Futterknappheit für Haie
- Fisch- und/oder Hai-Fütterungen durch Badende, Schnorchler und einige Taucher
- ungewöhnlich hohe Wassertemperaturen in Sharm el Sheikh
Die CDWS betont jedoch, dass diese genannten Faktoren nicht die endgültigen Schlussfolgerungen sind. Die Untersuchung ist nach wie vor in Gange. Momentan läuft noch die erste Phase der Untersuchungen – die Diagnose. Ist diese abgeschlossen, geht es mit der zweiten Phase weiter, in der die verschiedenen Maßnahmen, wie mit den vorhandenen Faktoren umgegangen werden kann, geprüft werden. Phase drei ist dann die Umsetzung der gewählten Maßnahme und Phase vier deckt die langfristigen Maßnahmen ab.
Bade- und Wassersportbeschränkungen bleiben bestehen
Die Tauch- und Wassersportbeschränkungen, die seit vorgestern bestehen, gelten auch weiterhin (siehe dazu auch die vergangenen News Thema im Link-Kasten unten). Erfahrene Taucher mit mindestens 50 geloggten Tauchgängen dürfen in bestimmten Gebieten in Begleitung einer CDWS-Mitgliedstauchbasis weiterhin tauchen. Zu diesen Gebieten zählen:
- die Fläche von Tiran
- alle Spots südlich von Naama Bay Nationalpark Ras Mohammed
- das gesamte Gebiet vom Ras-Mohammed-Nationalpark.
Ausbildungs- und Trainingstauchgänge im Meer vor Sharm el Sheikh bleiben verboten. Eine Verlagerung der Schnuppertauch- und Ausbildungstauchgänge nach Dahab ist aber zum Beispiel möglich. Schwimmen, Schnorcheln und weitere Wassersportaktivitäten bleiben im Küstenbereich von Sharm el Sheikh weiterhin verboten.
Der CDWS-Vorsitzende Hesham Gabr sagte:“ Es ist allgemein bekannt, dass sich Haie gegenüber Tauchern anders verhalten. Ausschließlich Taucher, die, als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, über Erfahrung verfügen, dürfen bei geführten Tauchausfahrten in Sharm el Sheikh teilnehmen. Die 50 geloggten Tauchgänge sind ein Richtwert, der sich an anerkannten Sporttauchstandards orientiert und sicherstellt, dass die Taucher über eine gute sowie kontrollierte Tarierung verfügen und sich unter Wasser ruhig und besonnen verhalten.“