Nach Schätzungen von Experten wurden unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg zwischen 400.000 und 1,3 Millionen Tonnen Altmunition in Nord- und Ostsee versenkt. Neben TNT enthalten die Rüstungsaltlasten auch Schwermetalle und tödliche Nervengase. Zur Beseitigung der mittlerweile stark korrodierten Seeminen, Torpedosprengköpfe oder Artilleriegranaten greifen die Behörden meist zum einfachsten und kostenkünstigsten Mittel: Der Sprengung. In mehreren Anläufen protestierte die GRD (Gesellschaft zur Rettung von Delphinen) gemeinsam mit dem NABU (Naturschutzbund) Schleswig-Holstein, der Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM) und dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) Mecklenburg-Vorpommern gegen die Sprengung von Altmunition in der Ostsee.
In einen Brief an den Bundesverkehrsminister wenden sich NABU, GRD und GSM gegen die bisherige Vorgehensweise, nur bei Zufallsfunden zu reagieren und dann zu sprengen. „Die am Meeresgrund lagernde Munition birgt ein Sicherheitsrisiko für Badegäste, Taucher, Wassersportler und die Meeresumwelt. Eine sporadische Beseitigung in Form von umweltgefährdenden Sprengungen ist hier der falsche Weg“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Sprengungen stehen aus Sicht von GRD, GSM und NABU darüber hinaus im Widerspruch zu EU- und Völkerrechtsverträgen wie der FFH- Richtlinie und der Bonner Konvention. „Durch die Druckwelle und den Schalldruck bei einer Minensprengung werden Meeressäugetiere in einer Entfernung von vier Kilometern getötet. Noch in 30 Kilometer Entfernung sind nachhaltig wirkende Hörschäden zu befürchten“, berichtete Petra Deimer von der GSM.
Erste positive Zeichen für ein Umdenken sehen die Verbände in den von Kampfmittelräumdiensten der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in Angriff genommenen Versuchen, bei unumgänglichen Sprengungen mit Blasenvorhängen einen Schallschutz für Schweinswale zu erzeugen und Munition mit Hilfe der Wasserstrahlschneidtechnik an Ort zu zerlegen, um sie portionsweise beseitigen zu können.
In einen Brief an den Bundesverkehrsminister wenden sich NABU, GRD und GSM gegen die bisherige Vorgehensweise, nur bei Zufallsfunden zu reagieren und dann zu sprengen. „Die am Meeresgrund lagernde Munition birgt ein Sicherheitsrisiko für Badegäste, Taucher, Wassersportler und die Meeresumwelt. Eine sporadische Beseitigung in Form von umweltgefährdenden Sprengungen ist hier der falsche Weg“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Sprengungen stehen aus Sicht von GRD, GSM und NABU darüber hinaus im Widerspruch zu EU- und Völkerrechtsverträgen wie der FFH- Richtlinie und der Bonner Konvention. „Durch die Druckwelle und den Schalldruck bei einer Minensprengung werden Meeressäugetiere in einer Entfernung von vier Kilometern getötet. Noch in 30 Kilometer Entfernung sind nachhaltig wirkende Hörschäden zu befürchten“, berichtete Petra Deimer von der GSM.
Erste positive Zeichen für ein Umdenken sehen die Verbände in den von Kampfmittelräumdiensten der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in Angriff genommenen Versuchen, bei unumgänglichen Sprengungen mit Blasenvorhängen einen Schallschutz für Schweinswale zu erzeugen und Munition mit Hilfe der Wasserstrahlschneidtechnik an Ort zu zerlegen, um sie portionsweise beseitigen zu können.