Urteil ist Meilenstein
Insbesondere sind aber auch die Delphine im Tiergarten selbst weiterhin so genannte Umweltbestandteile. Das heißt, dass alle Maßnahmen, die diese betreffen, somit unter das Umweltinformationsgesetz fallen, das diese Maßnahmen für die Öffentlichkeit transparent gestalten möchte. „Das Urteil ist ein Meilenstein, ein Türöffner für die unabhängige wissenschaftliche Evaluierung von Haltungsbedingungen dieser hoch sozialen und intelligenten Tiere“, freut sich Dr. Karsten Brensing, Verhaltensbiologe bei der WDCS und verweist auf die Tatsache, dass bis zum heutigen Tag selbst öffentliche Einrichtungen Daten zur Delphinhaltung, wie zum Beispiel zu Trächtigkeiten, Fehl- und Totgeburten, bislang unter Verschluss gehalten und somit einer unabhängigen Analyse entzogen haben. „Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, dessen Ausgang ein deutliches Bekenntnis zur Transparenz solcher Einrichtungen für die Öffentlichkeit darstellt und zeigt, dass Umweltschutz und damit auch Tierschutz nicht vor den Toren von Zoos oder Tiergärten Halt macht“, sagt Rechtsanwältin Inga Berg, die die Delphinschützer im Rahmen des Verfahrens vertreten hatte. „Ich bin über die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sehr glücklich.“ Das Urteil birgt aber noch weitere Brisanz im Zusammenhang mit der bevorstehenden Eröffnung der Delphinlagune im Tiergarten. Das Grüne Licht für die massiven Investitionen durch die Stadtverwaltung erfolgte ohne jegliche unabhängige Evaluierung der Daten zur Delphinhaltung.
Delphinschützer gewinnen Klage!
Am 26. Mai entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Vertreter der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS (Whale and Dolphin Conservation Society) vollständigen Zugang zu Informationen die Delphinhaltung im Tiergarten Nürnberg betreffend erhalten. Die Entscheidung bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. November 2009, welches ebenfalls den Anspruch der WDCS als gegeben sah. Die für den Tiergarten Nürnberg verantwortliche Stadt Nürnberg hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Die Vertreter des Tiergartens versuchten vergeblich, die Öffentlichkeit von einer Einsicht in die Unterlagen abzuhalten und argumentierten, dass die Delphinhaltung keinerlei Auswirkung auf das Leben der Artgenossen in freier Wildbahn habe und als so genannte „Blackbox“ zu betrachten sei. Die Kläger konnten jedoch klar darlegen, dass der Nachschub als auch die Präsentation von Delphinen in Zoos und Vergnügungsparks in Europa eine direkte Auswirkung auf frei lebende Artgenossen hat.