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NABU tritt für Angelverbote in Meeresschutzgebieten ein

Toter Dorsch / Kabeljau: Der NABU tritt für ein Verbot von Hobbyangeln in Meeresschutzgebieten ein.
Der Naturschutzbund in Deutschland (NABU) bringt deutliche Kritik an den Äußerungen der SPD , des Umweltministers Habeck und von Wirtschaftsminister Meyer hervor, Hobbyangler von einem allgemeinen Verbot der Angelei in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (sogenannten FFH-Gebieten) auszunehmen. Der NABU tritt weiterhin für ein Verbot der Freizeitangelei in Naturschutzgebieten ein, da dies „naturschutzfachlich sinnvoll“ sei.

Freizeitangeln: Hobbyangler bei Fangquoten nicht berücksichtigt

Dabei bezieht sich der NABU vor allem auf einen Vorstoß der schleswig-holsteinischen SPD, das Freizeitangeln von umweltrechtlichen Regelungen auszunehmen. Der NABU bezieht sich in seiner Argumentation vor allem auf Zahlen des Thünen-Instituts für Ostseefischerei. In den Jahren von 2005 bis 2010 „entnahmen nach Aussage des Thünen-Instituts für Ostseefischerei (TI) Freizeitangler mit 2.160 bis 4.127 Tonnen Dorsch bis zu 70 Prozent der jährlichen Anlandemengen der deutschen Berufsfischerei. Das entspricht 1,8 bis 3,7 Millionen Dorsche, die weitgehend unreguliert gefischt und vom Fischereimanagement nicht erfasst werden. Die Entnahme der Hobbyangler wird bei der Berechnung und Vergabe der jährlichen Fangquoten nicht berücksichtigt“, so die Naturschutzorganisation.

SPD: Wirtschatsfaktor Hobbyangeln generiert hohe Wertschöpfung

Dagegen argumentiert die SPD Fehmarn auf ihrer Facebook-Seite und bezieht sich dabei auf ein mögliches Angelverbot im Fehmarn-Belt: „Solch ein Verbot betrifft immerhin ca. 70.000 Gäste (Fehmarn/Heiligenhafen), dies ist eine enorme Wirtschaftskraft und generiert eine hohe Wertschöpfung. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Angelverbot für Hobbyangler überhaupt keinen Sinn macht, da in diesem Gebiet das Berufsfischen weiterhin erlaubt ist.

Darüber hinaus befahren jährlich ca. 50.000 Schiffe den Belt, die teilweise einen Tiefgang von 10 bis 15 m haben! Was macht denn da der Hobbyangler aus, der für Bruchteilen von Sekunden den Boden berührt, um einen Fisch zu fangen“, so die Partei auf ihrer Seite.

NABU nennt SPD-Vorstoß fragwürdig

Laut Angaben der Umweltorganisation wirke sich das Freizeitangeln durchaus negativ auf die Tierwelt in den Riffen aus und sei Kontraproduktiv für Erholung der Fischbestände in der Ostsee, so der NABU-Landesvorsitzende Hermann Schultz.

Der Vorstoß zum Angelverbot kam von der Bundesregierung und ist in einem Entwurf für die AWZ-Schutzgebietsverordnungen festgehalten. Die Minister Habeck und Meyer aus Schleswig-Holstein hatten sich jedoch gegen das Angelverbot für Hobbysportler ausgesprochen.

Der NABU hingegen sieht eine kategorische Ablehnung problematisch, da heute auch etliche Sportboote sogenanntes „Trollingfischen“ betrieben und dabei gleich mehrere Schleppangeln hinter sich herzögen. So würden einerseits viele Fische gefangen, durch die Motorengeräusche jedoch zudem Schweinswale und Seevögel aus den Meeresschutzgebieten vertrieben. „Das Trolling ist nur schwer mit den Schutzgebietszielen vereinbar. Hier sollte die Politik nicht die Augen verschließen, sondern sich differenziert mit den Auswirkungen der Freizeitfischerei auseinandersetzen“, so der Landesvorsitzende Schultz weiter.

Video: So funktioniert Trolling auf der Ostsee

Umweltverbände: Entwürfe der Bundesregierung fachlich und rechtlich ungenügen

Neben der Auseinandersetzung um das Hobbyangeln sehen die Umweltverbände in Deutschland die Verordnungen für die Natura–2000-Gebiete in Deutschland hochkritisch: Diese Gebiete sollen elf Jahre nach ihrer Festlegung zwar endlich ihren rechtlichen Status als Naturschutzgebiete erhalten. Dennoch seien die Vorlagen fachlich und rechtlich nicht ausreichend. „Sie lassen die massive Übernutzung der Meere weiterhin zu und ignorieren die naturschutzfachlichen Notwendigkeiten. Vor allem aber werden sie den Verpflichtungen des EU-Umweltrechts nicht gerecht“, so der NABU.