Ich muss Ihnen leider deutlich und eindeutig sowohl vom Tauchen als auch von einer langen Flugreise abraten. Die Gefährdung beim Tauchen UND beim Langstreckenflug resultiert dabei NICHT aus der Druckzu- oder -abnahme, da es sich beim Auge um ein flüssigkeitsgefülltes Organ handelt. Und Flüssigkeiten unterliegen, wie Sie ja sicher wissen, nicht den druckbedingten Volumenschwankungen, wie sie im Gesetz von Boyle und Mariotte beschrieben werden. Das Problem ist ein ganz anderes und beim Tauchen vielfältiger als beim Langstreckenflug.
Für beides gilt, dass es zu einem hohen Flüssigkeitsverlust des Körpers kommen kann, was dann auch noch im heißen Urlaubsland weiter gilt, so dass reisemedizinisch erfahrene Augenärzte Patienten mit diesem Krankheitsbild wegen Flug, Stress, Hitze, Dehydratation eher von einem in Kürze folgenden Urlaub abraten. Beim Tauchen kann es zusätzlich durch Mikrobläschen, wie sie bei der Dekompression entstehen, zu vorübergehenden Durchblutungsstörungen des Auges kommen. Solche Vorgänge wurden bereits mehrfach durch Augenhintergrundspiegelungen beschrieben. Das mag bei einem gesunden Augen mit normaler Durchblutung nicht so bedeutend sein, in diesem Fall ist es das leider nicht.
Außerdem kommt es durch den Einfluss erhöhter Sauerstoffpartialdrücke, wie sie beim Tauchen regelhaft auch bei der Atmung von Luft auftreten (Gesetz von Dalton), zu einer Vasokonstriktion (Gefäßverengung, Anm. d. Red.) der Netzhautgefäße. Auch das ist beim gesunden Auge egal, nach einem solchen Zwischenfall jedoch nicht. Auf Grund dieses Effekts nützt es auch gar nichts, zur Reduktion der möglichen Gasbläschen von Luft auf Nitrox umzusteigen, denn dabei wäre der Sauerstoffpartialdruck durch den größeren Sauerstoffanteil im Atemgas beim Tauchen noch höher.
Zudem kommt es beim Tauchen, wie oben bereits angedeutet, zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust durch eine überschießende Harnproduktion mit einer relativen Bluteindickung. Also auch etwas, was in dieser Situation sehr ungünstig ist. Daher muss ich Ihnen ganz klar vom Tauchen abraten. Außerdem jetzt so kurz nach dem Ereignis auch von einer Reise, wie Sie sie in wenigen Wochen geplant haben. Falls der Urlaub abgesagt wird, kann Ihnen die behandelnde Augenklinik in jedem Fall eine Bescheinigung für die Versicherung oder den Reiserücktritt ausstellen, wie es bei einer akuten Krankheit üblich ist.
Für beides gilt, dass es zu einem hohen Flüssigkeitsverlust des Körpers kommen kann, was dann auch noch im heißen Urlaubsland weiter gilt, so dass reisemedizinisch erfahrene Augenärzte Patienten mit diesem Krankheitsbild wegen Flug, Stress, Hitze, Dehydratation eher von einem in Kürze folgenden Urlaub abraten. Beim Tauchen kann es zusätzlich durch Mikrobläschen, wie sie bei der Dekompression entstehen, zu vorübergehenden Durchblutungsstörungen des Auges kommen. Solche Vorgänge wurden bereits mehrfach durch Augenhintergrundspiegelungen beschrieben. Das mag bei einem gesunden Augen mit normaler Durchblutung nicht so bedeutend sein, in diesem Fall ist es das leider nicht.
Außerdem kommt es durch den Einfluss erhöhter Sauerstoffpartialdrücke, wie sie beim Tauchen regelhaft auch bei der Atmung von Luft auftreten (Gesetz von Dalton), zu einer Vasokonstriktion (Gefäßverengung, Anm. d. Red.) der Netzhautgefäße. Auch das ist beim gesunden Auge egal, nach einem solchen Zwischenfall jedoch nicht. Auf Grund dieses Effekts nützt es auch gar nichts, zur Reduktion der möglichen Gasbläschen von Luft auf Nitrox umzusteigen, denn dabei wäre der Sauerstoffpartialdruck durch den größeren Sauerstoffanteil im Atemgas beim Tauchen noch höher.
Zudem kommt es beim Tauchen, wie oben bereits angedeutet, zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust durch eine überschießende Harnproduktion mit einer relativen Bluteindickung. Also auch etwas, was in dieser Situation sehr ungünstig ist. Daher muss ich Ihnen ganz klar vom Tauchen abraten. Außerdem jetzt so kurz nach dem Ereignis auch von einer Reise, wie Sie sie in wenigen Wochen geplant haben. Falls der Urlaub abgesagt wird, kann Ihnen die behandelnde Augenklinik in jedem Fall eine Bescheinigung für die Versicherung oder den Reiserücktritt ausstellen, wie es bei einer akuten Krankheit üblich ist.