Da mir leider keine detaillierten Untersuchungsbefunde vorliegen, kann meine Antwort nur allgemein ausfallen. Weder ein gut eingestellter Bluthochdruck ohne Folgeschäden an den Organen noch die häufigsten Formen von Herzrhythmusstörungen werden heutzutage noch als Kontraindikation gegen das Tauchen angesehen. Lediglich solche Herzrhythmusstörungen, die als Folge einer Schädigung des Herzmuskels (zum Beispiel nach Herzinfarkt), und solche, die zu plötzlicher Bewusstlosigkeit und/oder Kammerflimmern führen können, zählen, vereinfacht zusammengefasst, zu den Kontraindikationen. Da ich davon ausgehe, dass die Information aus Ihrer Mail stimmt, nämlich, dass sämtliche kardiologischen Befunde unauffällig waren und Sie gut belastbar sind, kann ich dem kardiologischen Kollegen nur zustimmen: Von dieser Seite scheint auch aus tauchmedizinischer Sicht nichts gegen das Tauchen zu sprechen.