Personen, die regelmäßig unter Anfällen leiden, sind auch heute für das Tauchen ungeeignet. Asthmatiker, die weitestgehend beschwerdefrei sind und bei denen die Lungenfunktion nicht eingeschränkt ist, die aber regelmäßig Asthma-Medikamente einnehmen müssen, können hingegen tauchtauglich sein. Hier ist aber grundsätzlich Zurückhaltung geboten. Im Einzelfall kann nach intensiver Diagnostik das Tauchen aber erlaubt werden. Bei Personen mit Asthma kann bereits das Atmen von kalter und trockener Luft zu einer bronchialen Reaktion führen. Da es beim Tauchen kaum eine andere Möglichkeit gibt, Luft dieser Art zu atmen, sollte auch das bei dem Provokationstest überprüft werden. Bei Menschen mit der Neigung zu Asthma reagiert das Bronchialsystem auch auf körperliche Belastung und vor allem auf hohe Strömungsgeschwindigkeiten der Atemluft. Daher sollte auch das Verhalten der Bronchien unter körperlicher Belastung getestet werden. Tauchtauglichkeit besteht, wenn alle Befunde unauffällig sind und die Lungenfunktion auch unter körperlicher Belastung nicht nennenswert eingeschränkt ist.
Erhöhter Augendruck
Nicht wenige Menschen leiden unter einem erhöhten Augeninnendruck. Und diesen Patienten wird auch noch heute von behandelnden Fachärzten vom Tauchen abgeraten. Das kann im Einzelfall durchaus begründet sein – oftmals erfolgt das Abraten aber aus der fälschlichen Annahme, dass der Druck im Auge beim Abtauchen und dem dadurch ansteigenden Umgebungsdruck ansteigen müsse. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn das Auge ist kein gas-, sondern flüssigkeitsgefüllter Hohlraum und somit nicht kompressibel. Daher steigt der Augeninnendruck nicht in der Tiefe an. Untersuchungen konnten zeigen, dass beim Schwimmen, Schnorcheln und Tauchen mit dem chronischen Weitwinkelglaukom nur geringe, schnell wieder abklingende Augendruckschwankungen vorkommen: Bei steigendem Umgebungsdruck fällt die Kompression im Auge sogar ab. Beim Sinken des Umgebungsdruckes während des Auftauchens steigt der Augeninnendruck zwar an, fällt an Land jedoch schnell wieder unter das Ausgangslevel ab. Hierdurch entsteht für das Glaukomauge mit weitem Kammerwinkel keine Gefahr. Eine Tauchtauglichkeit ist daher in den meisten Fällen gegeben, allerdings mit der wichtigen Einschränkung, dass der Sehnerv noch nicht geschädigt sein darf. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Patienten, die unter dem selteneren, sogenannten Engwinkelglaukom leiden, können beim Auftauchen einen Glaukomanfall bekommen. Daher sollen Personen mit dieser Form tatsächlich auch nicht tauchen.
Behinderung
Lange galt der Grundsatz, dass nur der für das Tauchen geeignet wäre, der komplett gesund und leistungsfähig sei. Nur so könne gewährleistet werden, dass auch unvorhersehbare kritische Situationen gemeistert werden können und eine Partnerrettung sicher funktioniert. Obwohl das im Prinzip auch heute noch stimmt, betrachtet man die sogenannte Leistungsfähigkeit eines Tauchers differenzierter. Deshalb kann das Tauchen mit Einschränkungen unter definierten Rahmenbedingungen auch nach Amputationen mit Prothesen ohne Probleme ausgeführt werden. Körperliche Behinderungen stellen in den meisten Fällen, bei entsprechend guter Planung und Betreuung des Tauchgangs, keine zwingenden Ausschlussgründe dar. Allein die Unfähigkeit, bestimmte Gliedmaßen nicht oder nur wenig bewegen zu können, ist für sich genommen kein Ausschlussgrund, wenn die gewählten Bedingungen des Tauchgangs stimmen. In Analogie mit den Empfehlungen für sogenannte Nicht-Behinderte sind aber Grunderkrankungen ausgenommen, die schon bei relativ geringen Druckunterschieden zu gesundheitlichen Problemen führen können. Das gleiche gilt bei einer erhöhten Gefährdung für „Zwischenfälle“ durch krampfartige Reaktionen: Als Beispiele seien hier stellvertretend gesundheitliche Einschränkungen Veränderungen der Lunge oder eine ausgeprägte Neigung zur Epilepsie genannt. Es gibt also weiterhin Fälle, bei denen Mediziner strikt und dauerhaft vom Tauchen abraten, um kein Risiko einzugehen. Eine rein muskuläre Spastik hingegen, wie sie bei Menschen mit Lähmungen und Bewegungseinschränkungen vorkommen kann, ist bei entsprechender Betreuung kein zwingender Ausschlussgrund. Hier ist die klare Definition nötig, dass mit zunehmender Behinderung das Tauchverhalten auch den Möglichkeiten des Tauchers mit Handicap angepasst werden muss. Das ganze ist natürlich sehr individuell vom Tauchplatz, der Länge und maximalen Tiefe des Tauchgangs und des Tauchpartners abhängig: Das kann beispielsweise bedeuten, dass bei einem Tauchpartner mit amputiertem Bein die Anpassung darin besteht, dass mit zwei erfahrenen Buddies als Begleiter getaucht wird, um dem Taucher hinterher sicher aus dem zu Wasser helfen.