Es besteht nach tiefen Venenthrombosen der unteren Extremität so lange absolutes Tauchverbot, bis eine volle Mobilisation und Sportfähigkeit wiederhergestellt ist und keinerlei Einschränkungen mehr bestehen. Um das sicherzustellen, empfiehlt die Fachgesellschaft GTÜM zurzeit eine Wartefrist von einem Jahr, wobei die Empfehlungen derzeit aktualisiert werden und es durchaus denkbar ist, dass diese Zeit verkürzt wird. Ist es als Folge der Thrombose zur Lungenembolie gekommen, ist Tauchen grundsätzlich möglich, wenn sich kein dauerhafter Hochdruck in den Lungengefäßen und/oder eine Rechtsherzschwäche ausgebildet hat (pulmonaler Hypertonus) und die Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Bei persistierendem pulmonalem Hypertonus besteht hingegen absolutes Tauchverbot.
Eine begleitende Antikoagulation (gerinnungshemmende Therapie) gilt dagegen nicht als Kontraindikation für das Tauchen. Insbesondere Marcumar wird nicht als ein besonderes Risiko für den Taucher gesehen, so dass unter Einnahme dieses Medikaments eine Tauchtauglichkeit grundsätzlich gegeben ist. Aber: Es ist zwar richtig, dass Tauchen Marcumar nicht beeinflusst und Marcumar nicht die grundsätzliche Tauchfähigkeit, aber schon zum Beispiel geringste Druckausgleichprobleme können zu massiven Einblutungen in das Trommelfell und Mittelohr führen. Das Gleiche gilt für Bagatelltraumen in anderen Bereichen des Körpers. Daher ist es für mich unverständlich, warum genetischen Blutern (Bluterkrankheit) Tauchen verweigert, medikamentösen Blutern (Marcumar-Patienten) aber Tauchen erlaubt werden soll. Ich persönlich würde unter Marcumar-Einnahme vom Tauchen abraten, obwohl die offizielle Verlautbarung dieses erlauben würde.
Ist die Thrombose völlig ausgeheilt und eine Marcumar-Einnahme nicht/nicht mehr notwendig, besteht keinerlei Veranlassung mehr, auf das Tauchen zu verzichten – unabhängig von der Tiefe.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass vor allem längere Flugreisen das Risiko erhöhen, erneut eine Thrombose zu erleiden. Sie sollten daher versuchen, im Rahmen des Möglichen sich im Flugzeug zu bewegen und ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Tauchen selbst beeinflusst das Thromboserisiko nur insofern, als dass auch Tauchen zu einer vorübergehenden Eindickung des Bluts durch Flüssigkeitsverlust führt. Andererseits wirkt der Tauchanzug wie ein Stützstrumpf. Für die Flugreise kann sich für Sie künftig dauerhaft eine kurzfristige Thromboseprophylaxe empfehlen, die Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen sollten. In diesem Fall sind die sogenannten niedermolekularen Heparine die Medikamente der ersten Wahl. Und für diese gilt eine absolute Unbedenklichkeit im Hinblick auf das Tauchen, zumindest wenn Sie sich nicht direkt aus dem Flieger ins Wasser werfen.
Die Einnahme von ASS (also etwa Aspirin) ist übrigens im Hinblick auf das Tauchen ebenfalls unbedenklich, im Hinblick auf die Thromboseprophylaxe bei Flugreisen aber umstritten. Die Meinungen schwanken zwischen nutzlos und brauchbar. Einigkeit besteht nur in dem Punkt, dass ASS den Heparinen klar unterlegen ist.
Eine begleitende Antikoagulation (gerinnungshemmende Therapie) gilt dagegen nicht als Kontraindikation für das Tauchen. Insbesondere Marcumar wird nicht als ein besonderes Risiko für den Taucher gesehen, so dass unter Einnahme dieses Medikaments eine Tauchtauglichkeit grundsätzlich gegeben ist. Aber: Es ist zwar richtig, dass Tauchen Marcumar nicht beeinflusst und Marcumar nicht die grundsätzliche Tauchfähigkeit, aber schon zum Beispiel geringste Druckausgleichprobleme können zu massiven Einblutungen in das Trommelfell und Mittelohr führen. Das Gleiche gilt für Bagatelltraumen in anderen Bereichen des Körpers. Daher ist es für mich unverständlich, warum genetischen Blutern (Bluterkrankheit) Tauchen verweigert, medikamentösen Blutern (Marcumar-Patienten) aber Tauchen erlaubt werden soll. Ich persönlich würde unter Marcumar-Einnahme vom Tauchen abraten, obwohl die offizielle Verlautbarung dieses erlauben würde.
Ist die Thrombose völlig ausgeheilt und eine Marcumar-Einnahme nicht/nicht mehr notwendig, besteht keinerlei Veranlassung mehr, auf das Tauchen zu verzichten – unabhängig von der Tiefe.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass vor allem längere Flugreisen das Risiko erhöhen, erneut eine Thrombose zu erleiden. Sie sollten daher versuchen, im Rahmen des Möglichen sich im Flugzeug zu bewegen und ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Tauchen selbst beeinflusst das Thromboserisiko nur insofern, als dass auch Tauchen zu einer vorübergehenden Eindickung des Bluts durch Flüssigkeitsverlust führt. Andererseits wirkt der Tauchanzug wie ein Stützstrumpf. Für die Flugreise kann sich für Sie künftig dauerhaft eine kurzfristige Thromboseprophylaxe empfehlen, die Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen sollten. In diesem Fall sind die sogenannten niedermolekularen Heparine die Medikamente der ersten Wahl. Und für diese gilt eine absolute Unbedenklichkeit im Hinblick auf das Tauchen, zumindest wenn Sie sich nicht direkt aus dem Flieger ins Wasser werfen.
Die Einnahme von ASS (also etwa Aspirin) ist übrigens im Hinblick auf das Tauchen ebenfalls unbedenklich, im Hinblick auf die Thromboseprophylaxe bei Flugreisen aber umstritten. Die Meinungen schwanken zwischen nutzlos und brauchbar. Einigkeit besteht nur in dem Punkt, dass ASS den Heparinen klar unterlegen ist.