Grundsätzlich ist ein stattgehabter Herzinfarkt also eine Kontraindikation für das Tauchen. Der Grund dafür liegt in dem Umstand, dass es durch den Infarkt zu einer Schwächung des Herzmuskels, zur Ausbildung von Narben im Herzmuskel und zum vermehrten Auftreten von Rhythmusstörungen kommen kann, insbesondere bei Belastung (entweder körperlicher Art, etwa durch Schwimmen gegen die Strömung, oder – fast schlimmer noch – durch eine akute Volumenbelastung des Herzens bei z.B. vermehrtem venösen Rückstrom zum Herzen, wie er regelhaft beim Tauchen durch verschiedene Mechanismen erfolgt).
Andererseits ist aber Infarkt nicht gleich Infarkt, so dass mit gewissen Restbedenken in bestimmten Fällen durchaus Tauchen möglich sein kann. So gelten z.B. solche Taucher als tauchtauglich, bei denen das Infarktereignis länger als ein Jahr zurück liegt, die im Prinzip voll leistungsfähig sind, d.h. die unter Belastung keine Angina pectoris oder andere Beschwerden entwickeln, ebenso keine Rhythmusstörungen und bei denen die sog. Hämodynamik nicht beeinträchtigt ist, d.h. es liegt keine Störung der Pumpfunktion des Herzens vor. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Passus aus den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) zitieren, der vielleicht für Sie interessant ist:
"Bei bekannter koronarer Ein-Gefäß-KHK ist die Belastungsergometrie zwingend erforderlich. Ein Kandidat mit einer in der Koronarangiografie nachgewiesenen Ein-Gefäßerkrankung, der vor einem Jahr einen kleinen Herzinfarkt hatte, aber sonst gesund ist und ein normales Belastungs-EKG zeigt, ohne Arrhythmien und mit normalen Blutdruckwerten, kann als tauglich bezeichnet werden.“
Nun aber konkret zu Ihnen:
Im Prinzip kommt Ihre Anfrage zu früh, und zwar etwa um acht Monate, denn eine Beurteilung sollte erst zwölf Monate nach der letzten Intervention erfolgen (damit ist die Stentanlage gemeint, nicht die Kontrolluntersuchung, wenn hier alles unauffällig bleibt). Es könnte dann durchaus sein, dass ein Tauchen für Sie wieder möglich ist, da das Ergebnis der Wiedereröffnung (Stenting) nach Ihrem bekunden als gut bezeichnet wird. Sie sollten jetzt also wenigstens zwölf Monate nach Stentanlage abwarten und sich dann noch einmal kardiologisch ausführlich untersuchen lassen. Dazu zählt mindestens ein Belastungs-EKG mit einer Belastung von mindestens 175 W, bei dem weder Anzeichen von Mangelversorgung des
Herzens noch Herzrhythmusstörungen auftreten dürfen, und eine Ultraschalluntersuchung des Herzens, bei der die Pumpfunktion unter Belastung begutachtet wird ( ein sogenanntes Stress-Echo). Dazu dürfen keine Rhythmusstörungen auftreten. Moderates Schwimmtraining hingegen kann schon jetzt vorteilhaft sein, wenn die Kardiologen hier keinen Einspruch erheben. Sollte später dann das Tauchen wieder möglich sein (nicht zu große Hoffnungen hegen!), ist beim Tauchen künftig zu beachten, dass vorhersehbar anstrengende, kalte und sehr tiefe Tauchgänge gemieden werden sollten.