Die Empfehlung, die Ihnen der Oberarzt in der Reha gegeben hat, ist die einzig sinnvolle. Derzeit lässt sich nämlich noch gar nichts sagen, außer dass ein überstandener Herzinfarkt zunächst grundsätzlich und auf Dauer als Kontraindikation gegen das Tauchen gilt.
Ein Herzinfarkt stellt nämlich einen bedenklichen Befund dar und gilt normalerweise als Ausschlussgrund vom Tauchen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass es durch den Infarkt zu einer Schwächung des Herzmuskels, zur Ausbildung von Narben im Herzmuskel und zum vermehrten Auftreten von Rhythmusstörungen kommen kann – insbesondere bei Belastungen körperlicher Art!
Gerade beim Tauchen in heimischen Gewässern kommt es zudem zu einem ausgeprägten Kältereiz, was zu einer Gefäßengstellung führt. Dies kann bei ohnehin vorgeschädigten Herzkranzgefäßen unter Umständen erneut zu einem Herzanfall bis zum Herzinfarkt führen.
Andererseits ist aber Infarkt nicht gleich Infarkt, so dass mit gewissen Restbedenken in bestimmten Fällen durchaus Tauchen möglich ist. So gelten zum Beispiel solche Taucher als tauchtauglich, bei denen das Infarktereignis länger als ein Jahr zurückliegt. Sie sind im Prinzip voll leistungsfähig, das heißt die Betroffenen entwickeln unter Belastung keine Angina pectoris oder andere Beschwerden, ebenso keine Rhythmusstörungen. Bei ihnen ist auch die Strömung des Bluts nicht beeinträchtigt. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Passus aus den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) zitieren, der vielleicht für Sie interessant ist: "Bei bekannter koronarer Ein-Gefäß-Herz-Erkrankung ist die Belastungsergometrie zwingend erforderlich. Ein Kandidat mit einer in der Koronarangiografie nachgewiesenen Ein-Gefäß-Erkrankung, der vor einem Jahr einen kleinen Herzinfarkt hatte, aber sonst gesund ist und ein normales Belastungs-EKG zeigt, ohne Arrhythmien und mit normalen Blutdruckwerten, kann als tauglich bezeichnet werden."
Also: Im Fall eines stattgehabten Infarkts gilt das oben gesagte, im Fall der durchgeführten Dilatation und Stentanlage, ohne dass es zu einem Herzinfarkt gekommen ist, gilt, dass eine Tauchtauglichkeit dann gegeben ist, wenn es auch unter Belastung zu keinerlei auffälligen EKG-Befunden im Sinne einer Versorgungsstörung des Herzmuskels und Herzrhythmusstörungen kommt. Dies kann mit einem Belastungs-EKG herausgefunden werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es wirklich zu einer Belastung kommt. Sie sollten in der Lage sein, mindestens bis 175 Watt zu "strampeln".
Zusätzlich sollten in allen Fällen sonografische Kontrollen der Herzfunktion (Echokardiografie, Stressecho) durchgeführt werden. Diese Befunde sind zur Kontrolle jährlich zu erheben. Sie hatten einen "richtigen" Infarkt, könnten sich aber in einem Jahr der oben erwähnten Untersuchung unterziehen.
Hier müsste man dann schauen, wie hoch die Restenosierungsrate ist, wie die Pumpfunktion (auch im Stressecho) und die Belastbarkeit in der Ergometrie auch unter höherer Belastung. Ist dort dann alles in Ordnung, ist unter Umständen ein Tauchen wieder möglich.
Moderates Schwimmtraining hingegen kann schon jetzt vorteilhaft sein, wenn die Kardiologen hier keinen Einspruch erheben. Sollte dann das Tauchen wieder möglich sein (nicht zu große Hoffnungen hegen!), ist beim Tauchen künftig zu beachten, dass vorhersehbar anstrengende, kalte und sehr tiefe Tauchgänge gemieden werden sollten. Also nach Möglichkeit nur entspannte Tauchgänge in Tiefen bis 25 Meter.
Tiefenbegrenzungen aus gesundheitlichen Gründen sind häufig unsinnig, in diesem Fall jedoch nicht. Größere Mengen frei werdender Gasblasen sollen vermieden werden, weil diese auch in die Herzkranzgefäße gelangen und eine entsprechende Symptomatik bei vorgeschädigtem Herzen machen können. Viel wichtiger ist, dass mit steigender Tiefe die Atemarbeit und damit der Sauerstoffverbrauch steigt. Der Gesunde kommt damit in sehr weiten Teilen zurecht, Taucher mit entsprechender Vorschädigung gehen dadurch aber in einen Grenzbereich.
Ein Herzinfarkt stellt nämlich einen bedenklichen Befund dar und gilt normalerweise als Ausschlussgrund vom Tauchen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass es durch den Infarkt zu einer Schwächung des Herzmuskels, zur Ausbildung von Narben im Herzmuskel und zum vermehrten Auftreten von Rhythmusstörungen kommen kann – insbesondere bei Belastungen körperlicher Art!
Gerade beim Tauchen in heimischen Gewässern kommt es zudem zu einem ausgeprägten Kältereiz, was zu einer Gefäßengstellung führt. Dies kann bei ohnehin vorgeschädigten Herzkranzgefäßen unter Umständen erneut zu einem Herzanfall bis zum Herzinfarkt führen.
Andererseits ist aber Infarkt nicht gleich Infarkt, so dass mit gewissen Restbedenken in bestimmten Fällen durchaus Tauchen möglich ist. So gelten zum Beispiel solche Taucher als tauchtauglich, bei denen das Infarktereignis länger als ein Jahr zurückliegt. Sie sind im Prinzip voll leistungsfähig, das heißt die Betroffenen entwickeln unter Belastung keine Angina pectoris oder andere Beschwerden, ebenso keine Rhythmusstörungen. Bei ihnen ist auch die Strömung des Bluts nicht beeinträchtigt. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Passus aus den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) zitieren, der vielleicht für Sie interessant ist: "Bei bekannter koronarer Ein-Gefäß-Herz-Erkrankung ist die Belastungsergometrie zwingend erforderlich. Ein Kandidat mit einer in der Koronarangiografie nachgewiesenen Ein-Gefäß-Erkrankung, der vor einem Jahr einen kleinen Herzinfarkt hatte, aber sonst gesund ist und ein normales Belastungs-EKG zeigt, ohne Arrhythmien und mit normalen Blutdruckwerten, kann als tauglich bezeichnet werden."
Also: Im Fall eines stattgehabten Infarkts gilt das oben gesagte, im Fall der durchgeführten Dilatation und Stentanlage, ohne dass es zu einem Herzinfarkt gekommen ist, gilt, dass eine Tauchtauglichkeit dann gegeben ist, wenn es auch unter Belastung zu keinerlei auffälligen EKG-Befunden im Sinne einer Versorgungsstörung des Herzmuskels und Herzrhythmusstörungen kommt. Dies kann mit einem Belastungs-EKG herausgefunden werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es wirklich zu einer Belastung kommt. Sie sollten in der Lage sein, mindestens bis 175 Watt zu "strampeln".
Zusätzlich sollten in allen Fällen sonografische Kontrollen der Herzfunktion (Echokardiografie, Stressecho) durchgeführt werden. Diese Befunde sind zur Kontrolle jährlich zu erheben. Sie hatten einen "richtigen" Infarkt, könnten sich aber in einem Jahr der oben erwähnten Untersuchung unterziehen.
Hier müsste man dann schauen, wie hoch die Restenosierungsrate ist, wie die Pumpfunktion (auch im Stressecho) und die Belastbarkeit in der Ergometrie auch unter höherer Belastung. Ist dort dann alles in Ordnung, ist unter Umständen ein Tauchen wieder möglich.
Moderates Schwimmtraining hingegen kann schon jetzt vorteilhaft sein, wenn die Kardiologen hier keinen Einspruch erheben. Sollte dann das Tauchen wieder möglich sein (nicht zu große Hoffnungen hegen!), ist beim Tauchen künftig zu beachten, dass vorhersehbar anstrengende, kalte und sehr tiefe Tauchgänge gemieden werden sollten. Also nach Möglichkeit nur entspannte Tauchgänge in Tiefen bis 25 Meter.
Tiefenbegrenzungen aus gesundheitlichen Gründen sind häufig unsinnig, in diesem Fall jedoch nicht. Größere Mengen frei werdender Gasblasen sollen vermieden werden, weil diese auch in die Herzkranzgefäße gelangen und eine entsprechende Symptomatik bei vorgeschädigtem Herzen machen können. Viel wichtiger ist, dass mit steigender Tiefe die Atemarbeit und damit der Sauerstoffverbrauch steigt. Der Gesunde kommt damit in sehr weiten Teilen zurecht, Taucher mit entsprechender Vorschädigung gehen dadurch aber in einen Grenzbereich.