Nicht unbedingt Einschränkungen beim Tauchen
Sind die einzigen Restbeschwerden ein chronisches Ohrgeräusch (Tinnitus) oder ein leichtes Druckgefühl (wichtig: für das es aber keine organische Ursache im Sinne einer Belüftungsstörung des Mittelohrs geben darf!) oder eine nur geringgradige Hörminderung, bestehen ebenfalls keine Bedenken gegen das Tauchen. Beim Vorliegen eines Hörsturzes ist jedoch dann vom Tauchen abzuraten, wenn es durch den Hörsturz einseitig zu einer massiven Schwerhörigkeit oder Ertaubung gekommen ist. In diesem Fall besteht besonders bei Anfängern eine erhöhte Gefahr für Schwindelanfälle während des Tauchens. Ebenfalls ist bei Vorliegen mehrerer wiederholter Hörstürze vom Tauchen abzuraten. Diese werden zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ursächlich durch das Tauchen ausgelöst, können aber zu gefährlichen Schwindelattacken führen, wenn sie unter Wasser (zufällig) auftreten.