Es ist nicht möglich, diese Frage pauschal zu beantworten, da die erforderliche Wartezeit ganz wesentlich von der Größe der Zyste, dem Ausmaß des Knochendefekts und der Wundheilung nach dem Eingriff abhängt. Die erforderliche Wartezeit kann daher je nach Befund zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen (bis hin zu Monaten) betragen. Darüber kann Ihnen aber der behandelnde Zahnarzt beziehungsweise Kieferchirurg Auskunft geben – und das auch ohne tauchmedizinische Kenntnisse.
Wichtige Entscheidungsgrößen sind: 1.) die Größe des Knochendefekts, 2.) die daraus resultierende Stabilität des Kieferknochens an der betroffenen Stelle, 3.) die Rate der knöchernen Durchbauung im Defektbereich und 4.) die allgemeine Wundheilung und deren unauffälliger Verlauf.
Sie werden erkennen, dass die Punkte 2.) bis 4.) alle vom ersten Punkt abhängen.
Sie sind dann wieder tauchtauglich, wenn die Wundheilung zum Abschluss gekommen ist, was schon nach wenigen Tagen der Fall sein kann, und (!) der Knochendefekt zu keinerlei Instabilitäten des Kieferknochens mehr führt. Dies kann bei kleinen Defekten ebenfalls schon nach sehr kurzer Zeit der Fall sein, bei größeren Defekten ist eine ausreichende knöcherne Durchbauung zwingend zu fordern, was auch radiologisch kontrolliert werden muss. Alle diese notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrem Sie behandelnden Zahnarzt/Kieferchirurgen.
Wichtige Entscheidungsgrößen sind: 1.) die Größe des Knochendefekts, 2.) die daraus resultierende Stabilität des Kieferknochens an der betroffenen Stelle, 3.) die Rate der knöchernen Durchbauung im Defektbereich und 4.) die allgemeine Wundheilung und deren unauffälliger Verlauf.
Sie werden erkennen, dass die Punkte 2.) bis 4.) alle vom ersten Punkt abhängen.
Sie sind dann wieder tauchtauglich, wenn die Wundheilung zum Abschluss gekommen ist, was schon nach wenigen Tagen der Fall sein kann, und (!) der Knochendefekt zu keinerlei Instabilitäten des Kieferknochens mehr führt. Dies kann bei kleinen Defekten ebenfalls schon nach sehr kurzer Zeit der Fall sein, bei größeren Defekten ist eine ausreichende knöcherne Durchbauung zwingend zu fordern, was auch radiologisch kontrolliert werden muss. Alle diese notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrem Sie behandelnden Zahnarzt/Kieferchirurgen.